Pflegedienst: Fristlose Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (bü). Ein Vertrag mit einem Pflegedienst kann ohne Frist aufgelöst werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr daran festhalten will.

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen nicht nur Fachwissen erfordere, sondern auch in den persönlichen Lebensbereich der betreuten Personen eingreife.

Damit handele es sich um einen "Dienst höherer Art", wofür ein fristloses Kündigungsrecht bestehe.

Das könne nicht dadurch umgangen werden, dass in vorformulierten Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht vereinbart werde.

III ZR 203/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Sozialgericht München

Virologe Drosten muss Gutachten zu möglichen Corona-Impfschäden erstellen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebsprävention

HPV und seine Folgen: Mit diesen Antworten beruhigen Sie Patienten

Neue Empfehlung

Zwei Biomarker werden bei Asthma zum Standard

Tipps zur Übergabe

Verkauf geplant? So steigern Sie den Wert Ihrer Praxis

Lesetipps
Eine Ärztin zeigt einer Patientin eine Kanüle.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vierte Säule

Diese Impfungen sind wichtig für die kardiovaskuläre Prävention