Direkt zum Inhaltsbereich

Pflegedienst: Fristlose Kündigung möglich

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (bü). Ein Vertrag mit einem Pflegedienst kann ohne Frist aufgelöst werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr daran festhalten will.

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen nicht nur Fachwissen erfordere, sondern auch in den persönlichen Lebensbereich der betreuten Personen eingreife.

Damit handele es sich um einen "Dienst höherer Art", wofür ein fristloses Kündigungsrecht bestehe.

Das könne nicht dadurch umgangen werden, dass in vorformulierten Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht vereinbart werde.

III ZR 203/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Demenzprävention?

Alzheimer: Bei wem Fleischkonsum doch von Vorteil sein könnte

Lesetipps
Eine hervorgehobene Leber im 3D-Modell

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Münchner Aids- und Infektiologie-Tage

Chronische Hepatitis B: Heilung durch monoklonalen Antikörper?

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram