Digitalisierung

Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel startet

Zum 1. Juli 2026 soll die eVerordnung für Hilfsmittel eingeführt werden. Unter dem Dach des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) startet dazu ein Pilotprojekt.

Veröffentlicht:

Dortmund. Im August 2023 geht das deutschlandweit größte Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel in die Testphase, teilt der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) mit.

Unter dem Dach des BIV-OT hätten sich Software- und ERP-Dienstleister und Leistungserbringerverbände zusammengeschlossen, um mit Sanitätshäusern, HomeCare-Versorgern, Ärztinnen und Ärzten die Digitalisierung aktiv voranzutreiben. Erstmals könnten Leistungserbringer den gesamten Prozess einer digitalen Verordnung von Hilfsmitteln durch die Ärztin oder den Arzt über den Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse durchspielen, heißt es in der Mitteilung des BIV-OT.

In der Feldphase werde zunächst die im Pilotprojekt entwickelte elektronische Verordnung für Hilfsmittel (ehemals Muster 16) einem Praxistest unterzogen. Mit dem Muster 16 in Papierform können Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen mit von Ärztin oder Arzt verordneten Hilfsmitteln versorgen und abrechnen.

„Digitalisierung von A bis Z“

Ziel des Pilotprojektes ist es, dass mit der verpflichtenden Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel zum 1. Juli 2026 Millionen von Menschen weiterhin ihre Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten. Der BIV-OT habe bereits 2021 gemeinsam mit Partnern das erste deutsche Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel in Deutschland aufgesetzt, teilt der Spitzenverband mit. Das Pilotprojekt sei wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet. Es sei bisher das einzige in Deutschland, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärztinnen und Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denke und stufenweise alle Nutzer der eVerordnung einbeziehe.

Der BIV-OT vertritt als Spitzenverband nach eigenen Angaben mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Wer macht beim Pilotprojekt mit?

Als Partner des Pilotprojektes eVerordnung für Hilfsmittel des BIV-OT werden genannt: führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel sowie die Gesundheitshandwerke der Hörakustik (biha) und der Augenoptik (ZVA).

Am Pilotprojekt sind laut Mitteilung ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften EGROH-Service GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. beteiligt. (eb)

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