Plausibler Nachweis macht Fahrtenbuch obsolet

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Firmenwagen auch ohne Fahrtenbuch nutzen? Das geht, laut Urteil des Finanzgericht Hessen.

Firmenwagen auch ohne Fahrtenbuch nutzen? Das geht, laut Urteil des Finanzgericht Hessen.

© iStockphoto / Niko Guido

KASSEL (lu). Wer plausibel nachweisen kann, dass er sein Praxisfahrzeug ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, muss kein Fahrtenbuch mehr führen, um zu widerlegen, dass er das Auto nicht doch privat nutzt. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hessen hervor.

Im konkreten Fall durfte eine angestellte EDV-Beraterin ihren Firmenwagen privat nutzen. Von ihrem Arbeitgeber ließ sie sich bestätigen, dass ihr Ehemann ebenfalls dazu berechtigt ist.

Sämtliche Kraftfahrzeugkosten, einschließlich Kraftstoff, trug der Arbeitgeber. Für die private Nutzung behielt der Arbeitgeber monatlich eine moderate Pauschale in Höhe von 0,4 Prozent des Neupreises vom Gehalt der Klägerin ein.

Finanzamt scheitert vor Gericht

Der Ehemann teilte in der Folge seinem Finanzamt mit, dass er seinen Firmenwagen von nun an ausschließlich beruflich nutzen werde, für private Fahrten hingegen das Auto seiner Ehegattin.

Das Finanzamt schenkte dieser Aussage keinen Glauben und wendete die Ein-Prozent-Regel zur Versteuerung des privaten Nutzungsanteils an, da kein Fahrtenbuch vorliege.

Vor dem Finanzgericht Hessen scheiterte die Behörde jedoch. Begründung: Das Ehepaar habe auch ohne Fahrtenbuch plausibel dargelegt, dass der Firmenwagen des Mannes ausschließlich beruflich verwendet werde.

Az.: 3 K 1679/10

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