Bundessozialgericht
Posttraumatische Belastungsstörung kann Berufskrankheit sein
Erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Bundessozialgericht eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt.
Erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Bundessozialgericht eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt.
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