Organspendegesetz

Praxen bekommen Unterstützung bei der Organspende-Beratung

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Berlin. Hausarztpraxen erhalten Unterstützung bei der Beratung zur Organspende. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein Infopaket mit Patienten-Broschüren sowie Organspendeausweisen geschnürt. Wie die KBV berichtet, habe der Versand der Infopakete an die Praxen bereits begonnen und soll bis Ende Februar abgeschlossen sein.

Denn ab März sollen Hausärzte – so sieht es das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vor – ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Noch wissen aber auch nur weniger Patienten, dass sie diese Beratung in Anspruch nehmen können: In einer repräsentativen Umfrage der BZgA im vergangenen Jahr gaben nur 20 Prozent der über 4000 befragten Bürger an, dass sie die Beratungsmöglichkeit beim Hausarzt kennen.

Das Standardinformationspaket enthält laut KBV je zehn Exemplare der beiden Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“ und „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp“ für Patienten sowie 100 Organspendeausweise. Die Unterlagen könnten kostenfrei bei der BZgA nachbestellt werden.

Zusätzlich könne über die Website der Bundeszentrale ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch sowie Materialien für Patienten in leichter Sprache geordert werden (https://shop.bzga.de/materialien-fuer-die-hausaerzteschaft-gruppe-420/).

Abrechnen können Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte die Beratung zur Organspende ab März über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01480. Sie ist mit 65 Punkten (7,32 Euro) bewertet und kann bei Patienten ab 14 Jahren alle zwei Jahre angesetzt werden. (reh)

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