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Praxis-EDV täuscht Gültigkeitsende vor

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FRANKFURT / MAIN. Immer wieder mal hakt es bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Aktuell informieren die AOK Hessen und die KV Hessen darüber, dass die eGK "grundsätzlich keiner Befristung unterliegt".

In der Praxis-EDV werde dagegen aus technischen Gründen ein Gültigkeitsende zum Ende des laufenden oder des Folgequartals angezeigt. "Diese Information hat aber keinerlei Auswirkungen und kann ignoriert werden", heißt es wörtlich.

Die eGK sei so lange gültig, wie der Versicherungsschutz besteht. Das solle künftig durch einen Online-Datenabgleich geprüft werden. Weil der aber noch nicht funktioniert, setze die Praxis-EDV in dafür vorgesehene Formularfelder ein "virtuelles Gültigkeitsende" ein. (cw)

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