Hessisches Finanzgericht
Praxis-Erben müssen Betriebsprüfung dulden
Finanzvorgänge aus der Vergangenheit kann der Fiskus prüfen – auch wenn der Unternehmensinhaber schon verstorben ist. Das betrifft auch Freiberufler.
Finanzvorgänge aus der Vergangenheit kann der Fiskus prüfen – auch wenn der Unternehmensinhaber schon verstorben ist. Das betrifft auch Freiberufler.
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