Telematik

Praxisausweis nun auch mit jährlicher Abrechnung

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DÜSSELDORF. Der Signaturkarten-Anbieter medisign bietet seinen Praxisausweis (SMC-B) zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ab dem kommenden Monat neben der quartalsweisen auch mit jährlicher Abrechnung an. Die bislang mögliche Einmalzahlung mit fünfjähriger Vertragslaufzeit fällt dann weg. Grund für die Umstellung sei die zeitliche Begrenzung der auf den Karten verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Auf Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen ab 2023 die Schlüssellängen und damit auch das Sicherheitsniveau der Chipkarten weiter erhöht werden. „Wir können bei Neubestellungen unseren Kunden deshalb die technische Kartenlaufzeit von fünf Jahren nicht mehr garantieren“, erklärt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. „Aus Kundensicht wäre es sehr ärgerlich, für fünf Jahre in finanzielle Vorleistung zu gehen, den Praxisausweis dann aber nicht über den gesamten Zeitraum nutzen zu können.“

Sowohl bei der quartalsweisen Abrechnung (23,25 Euro/Quartal), die bei den bislang über 30.000 SMC-B-Bestellungen am meisten nachgefragt wurde, als auch bei der jährlichen Abrechnung werden die Kosten für den medisign Praxisausweis durch die TI-Betriebskostenpauschalen für Ärzte und Psychotherapeuten komplett abgedeckt. Bei den Zahnärzten liegen die Kosten sogar noch unter der Fördersumme von 480 Euro für fünf Jahre.

Der medisign Praxisausweis lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, d. h. mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Bereits für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten ist der Ausweis zwingend erforderlich. Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig (etwa vier Wochen) vor dem geplanten TI-Installationstermin beantragen und freischalten.

Zu beachten ist, dass die Berechnung seitens medisign ab dem Zeitpunkt der Produktion des Ausweises beginnt, die Pauschalen jedoch erst nach der Inbetriebnahme der TI-Komponenten, das heißt, nach dem ersten durchgeführten Versicherungsstammdaten-Abgleich ausgezahlt werden. (ger)

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