Arbeitsrecht
Praxischefs dürfen nur begrenzt Auskünfte über ehemalige MFA geben
Eine unzuverlässige MFA verlässt die Praxis? Da kann schnell der Impuls entstehen, mögliche Folgepraxen zu „warnen“. Das wäre auch zulässig, aber in sehr engen Grenzen, so das LAG Mainz.