Privatarzt muß am Notdienst der KV teilnehmen
MINDEN (juk). Ein Privatarzt, dem die Vertragsarztzulassung verweigert wurde, muß am allgemeinen Notfalldienst teilnehmen - selbst wenn dieser von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) organisiert wird. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.