Privatversicherer darf Patienten bei Honorarstreitigkeiten informieren
KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte müssen es akzeptieren, wenn private Krankenversicherer (PKV) Patienten auf vermutete oder tatsächliche Unstimmigkeiten in der Arztrechnung aufmerksam machen. Solche Hinweise seien kein unzulässiger Eingriff in den Praxisbetrieb, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München.