BSG-Urteil

Prüfungs-Info der Krankenkasse reicht aus

Veröffentlicht:

KASSEL. Auch mit einer Mitteilung der gesetzlichen Krankenkasse an ein Krankenhaus ist die Sechs-Wochen-Frist für die Einleitung einer Rechnungsprüfung gewahrt. Die Mitteilung, dass der Medizinische Dienst mit der Prüfung beauftragt wurde, muss nicht vom MDK selbst kommen, wie jetzt das Bundessozialgericht in Kassel entschied.

Danach muss eine Klinik in Hamburg zunächst ihre Behandlungsdokumentation zu einer Bänderoperation herausgeben. Sie hatte dies mit dem Hinweis verweigert, der MDK habe nicht rechtzeitig über die Prüfung informiert. Nach dem Kasseler Urteil reicht eine Info der Krankenkasse aus. Auch dann könne sich die Klinik auf die Prüfung einstellen. (mwo)

Az.: B 3 KR 7/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Schwierige Therapiesituation

Kopfschmerzen bei Kindern: Diese Optionen gibt es

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Ein Jugendlicher hält sich den Rücken.

© kittyfly / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?