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Maßregelvollzug

Psychiater legen Standards für Behandlung vor

Die Fachgesellschaft DGPPN hat in einem Konsensuspapier Behandlungsstandards formuliert.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat in einem Grundsatzpapier Standards für den Maßregelvollzug entwickelt. Rund 9000 Menschen werden aktuell in Deutschland in Kliniken des Maßregelvollzugs behandelt. Weil die Behandlung dieser Patientengruppe länderrechtlich geregelt ist, fehlten bisher konsentierte Standards für die Behandlung.

Die DGPPN wolle mit dem Papier die Qualität der Behandlung psychisch kranker Straftäter vorantreiben, heißt es. "Der Auftrag der Forensischen Psychiatrie liegt darin, den Patienten durch differenzierte Behandlungsangebote wieder zu einem straffreien Leben in Freiheit zu verhelfen", sagt Professor L. Müller aus Göttingen, der die Arbeitsgruppe geleitet hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass die Behandlungen mit so wenigen Freiheitseinschränkungen wie vertretbar verbunden sein dürfen. Gleichzeitig müsse die Sicherheit der Allgemeinheit gewährleistet werden. In diesem Spannungsfeld seien wissenschaftlich belastbare und bundeseinheitliche Mindeststandards unverzichtbar, so Müller. (eb)

Das Konsensuspapier "Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB" ist erschienen in: Müller, J.L., Saimeh, N., Briken, P. et al.: Nervenarzt (2017) 88 (Suppl 1): https://doi.org/10.1007/s00115-017-0382-3

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