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Rabattgeschäft boomt, Ärzte noch außen vor

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NEU-ISENBURG (ger). Das Rabattgeschäft zwischen Herstellern und Krankenkassen läuft auf vollen Touren, doch Ärzte sind dabei nicht beteiligt. Es ist gesetzlich geregelt, dass Verordnungen nicht Gegenstand einer Prüfung sind, wenn der verordnende Arzt einem Rabattvertrag beigetreten ist.

Doch fast neun Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung sei immer noch unklar, was unter einem "Beitritt" zu verstehen sei, schreibt Arzt und Rechtsanwalt Professor Christian Dierks heute in der "Ärzte Zeitung". Bisher gebe es offenbar keine Verträge mit Beteiligung der Ärzte, so Dierks.

Lesen Sie dazu den Gastbeitrag: Zahlenspiele in der Richtgrößenprüfung

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