Gesundheitsforschung

„Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum“ initiiert

Zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums setzt das Bundesforschungsministerium auf einen neuen Förderpreis, für den sich auch kleine und mittlere Unternehmen bewerben können.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Forschung im Gesundheitsbereich ist eines der wichtigsten Felder für Aktivitäten im Europäischen Forschungsraum.

Forschung im Gesundheitsbereich ist eines der wichtigsten Felder für Aktivitäten im Europäischen Forschungsraum.

© vege / stock.adobe.com

Berlin. Dem einflussreichen Soziologen und Politiker Ralf Dahrendorf kommt eine große Ehre zuteil. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat beschlossen, einen Förderpreis nach ihm zu benennen – den „Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum“.

Wie das BMBF mitteilt, seien Bildung, Forschung und Innovation Garant für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa. Leistungsfähige europäische Forschung und Innovationen entstünden dort, wo Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Fachhochschulen und Unternehmen gemeinsam und über Landesgrenzen hinweg arbeiteten: im Europäischen Forschungsraum (EFR).

Das BMBF übernehme im Rahmen des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für die Stärkung von Forschungsexzellenz und für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion, wie es in der Bekanntmachung des BMBF heißt.

„Die Verankerung des EFR in der Gesellschaft voranzubringen und das Engagement der Forschenden für den EFR zu sichern, sind Ziele des Förderprogramms. Als öffentlicher Intellektueller, Politiker, Hochschullehrer und überzeugter Europäer ist Ralf Dahrendorf der Namensgeber für den Ralf-Dahrendorf-Preis für den EFR“, heißt es in der Bekanntmachung.

Verankerung der Wissenschaft in der Gesellschaft angestrebt

Der Ralf-Dahrendorf-Preis zielt laut BMBF darauf ab, Exzellenz und den hohen Mehrwert gemeinsamer europäischer Forschung sichtbarer zu machen und Anerkennung zu schaffen für das herausragende Engagement, von dem ein erfolgreicher EFR lebt. Nicht erst die Corona-Pandemie habe vor Augen geführt, wie wichtig dazu der Dialog von Wissenschaft und Gesellschaft ist. Dadurch werde das Verständnis für Wissenschaft mit ihren Grundsätzen und Standards in breiten Teilen der Gesellschaft erhöht.

Der Forschung werde auch der Zugang zum Wissen der Vielen ermöglicht. „Dieser kontinuierliche Austausch kann das notwendige gesellschaftliche Verständnis für Forschung herstellen, Innovationszyklen verkürzen und die gesellschaftliche Relevanz wissenschaftlicher Arbeit sichern. Denn durch die aktive Einbindung der Gesellschaft wird auch die Ausrichtung von Forschung an Bedarfen und Herausforderungen unserer Gesellschaft unterstützt“, so das BMBF.

Bis zu 50.000 Euro Preisgeld

Der Preis werde Projekten gewidmet, die entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 in besonderer Weise den Mehrwert europäischer Forschungszusammenarbeit für Europa aufzeigen. Insbesondere angesprochen sei daher Forschung in den Bereichen, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist – hierzu zählen unter anderem Projekte aus dem Bereich der globalen Gesundheitsvorsorge, aber auch klimaneutrale Innovationen und grüne Technologien, zum Beispiel im Bereich Grüner Wasserstoff, gemeinsame Dateninfrastrukturen und Künstliche Intelligenz.

Zuwendungszweck sind kreative Maßnahmen, die einen Austausch zwischen Forschenden und nicht-wissenschaftlichen Zielgruppen herstellen und die Inhalte und Erkenntnisse des EU-geförderten Projekts auf eine verständliche Art und Weise darstellen. Der Preis fördert damit laut BMBF den Transfer zwischen Wissenschaft und Gesellschaft – auf digitale oder auch analoge Weise. Es werden bis zu sechs Förderpreise vergeben. Die Förderpreise sind mit maximal 50.000 Euro dotiert.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

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