Kommentar zur neuen Approbationsordnung
Rechnung ohne den Wirt
Nachdem ein erster Entwurf vorliegt, kann die Diskussion über die neue Approbationsordnung Fahrt aufnehmen. Doch die Kostenfrage ist nach wie vor ungelöst.
Veröffentlicht:Die jahrelange Debatte über die Reform des Medizinstudiums geht auf die Zielgerade. Das ist gut so – der 180 Seiten-Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium wird Verbänden und Fachgesellschaften viel Stoff zur Diskussion geben.
Darüber sollte nicht vergessen werden, dass die maßgeblichen Akteure des Verfahrens gar nicht am Tisch sitzen: die Länderfinanzminister. Schon der „Masterplan Medizinstudium 2020“ wurde ohne Zustimmung der Kassenwarte verabschiedet. Doch ein moderneres Medizinstudium hat seinen Preis: Studierende sollen früh mit Patienten in Kontakt kommen, neue Prüfungsformate jenseits des drögen Multiple-Choice-Schemas sind gefragt. Dafür ist zusätzliches Personal nötig, von den Aufwendungen für die Lehrpraxen ganz zu schweigen.
Eine Expertenkommission des Wissenschaftsrats hat die Transformationskosten des Masterplans auf fünf Prozent der Gesamtetats der Unikliniken für Forschung und Lehre taxiert. Die Rede ist von bundesweit 300 Millionen Euro pro Jahr.
Bei allen Debatten über Detailregelungen und Spiegelstriche in der Approbationsordnung muss klar sein: Das finale Gefecht, ob das neue Medizinstudium in der Praxis gangbar wird, spielt sich in den Amtszimmern der Finanzminister ab.
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