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Drogenpolitik

Rechnungshof an Warken-Ministerium: „Substitutionstherapie verbessern!“

Der Bundesrechnungshof spricht von „Systemversagen“: Viel zu lange habe sich das Gesundheitsministerium davor gedrückt, leistungsfähigere Rahmenbedingungen für die ambulante Drogenesatzversorgung einzurichten.

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Bonn. In einer Ergänzung zu seinen kürzlich erschienenen „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ moniert der Bundesrechnungshof Versäumnisse Berlins in der Drogenersatztherapie.

„Die Versorgung opioidabhängiger Menschen mit Substitutionsmitteln hat sich in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verschlechtert“, heißt es in einer Mitteilung der Oberbehörde am heutigen Dienstag. „Weil das Bundesministerium für Gesundheit nicht ausreichend gegensteuert, gibt es vermeidbare gesundheitliche Risiken und hohe Folgekosten für die Krankenversicherungen.“

„Fehlanreize im Vergütungssystem“ bewirkten, dass die Anzahl ambulant subsituierender Ärztinnen und Ärzte „seit Jahren“ abnehme. Von den schätzungsweise 166.000 potenziellen Patienten erhalte „nur etwa die Hälfte eine Substitutionstherapie“, so die Rechnungsprüfer weiter. Zusätzlich verschärft werde die Lage, indem im Drogenmarkt zunehmend hochpotente synthetische Opioide wie Fentanyl und Nitazene auftauchen.

Insbesondere wird dem BMG zur Last gelegt, „kein wirksames Gesamtkonzept“ für eine zeitgemäße Substitutionstherapie entwickelt zu haben. Stattdessen verweise es lediglich auf die Zuständigkeit der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Ministerium, heißt es weiter, müsse „diesem Systemversagen entschlossen entgegentreten, indem es verbindliche Steuerungsimpulse setzt und klare Ziele definiert“. (cw)

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