Rechtskräftiger Honorarbescheid ist unumstößlich
KASSEL (mwo). An einem rechtskräftigen Honorarbescheid können auch die Gerichte nicht mehr rütteln. Ärzte, die die Widerspruchsfrist unverschuldet versäumt haben, sollten daher nicht vorschnell auf ihre Klage verzichten, wie jetzt ein Chirurg aus Rheinland-Pfalz vom Bundessozialgericht (BSG) erklärt bekam.
Liebe Leserin, lieber Leser,
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Ihre Vorteile des kostenlosen Login:
- Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
- Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
- Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare
Voraussetzungen für den Zugang
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!








