Rechtskräftiger Honorarbescheid ist unumstößlich
KASSEL (mwo). An einem rechtskräftigen Honorarbescheid können auch die Gerichte nicht mehr rütteln. Ärzte, die die Widerspruchsfrist unverschuldet versäumt haben, sollten daher nicht vorschnell auf ihre Klage verzichten, wie jetzt ein Chirurg aus Rheinland-Pfalz vom Bundessozialgericht (BSG) erklärt bekam.