Rechtsweg soll weiter eingeschränkt werden
BERLIN (dpa). Die Länder wollen die Zahl der Berufungsverfahren vor Zivil- und Arbeitsgerichten eindämmen. Dazu soll laut Bundesrat der Mindeststreitwert von 600 auf 1000 Euro erhöht werden. Mit dem gleichen Vorstoß waren die Länder aber schon einmal beim Bund abgeblitzt. Die Bundesregierung wendet unter anderem ein, dass die Zahl der Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte seit 2001 bereits um 30 Prozent zurückgegangen sei.