Bundestag

Reform der Lebensversicherung beschlossen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundestag hat das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherer beschlossen.

Für Versicherte bedeutet das, dass sie bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden sollen. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten gesichert sind.

Die Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen der Unternehmen wird zudem von 75 auf 90 Prozent erhöht. Der Garantiezins soll ab 1. Januar 2015 für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden.

Die zunächst geplante zusätzliche Mitteilung der Provisionshöhe des Vermittlers ist nach Ablehnung von Experten vom Tisch. Stattdessen sollen wie bei Riester-Produkten künftig die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Krankenversicherung

PKV-Verband dementiert „Trend zur Kürzung“

PKV-Marktführer

Debeka rechnet nicht mit Kostenschub durch neue GOÄ

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus