Gendiagnostikgesetz

Refresher-Kurs zur rechtzeitigen Qualifizierung

Zum 30. Juni 2016 endet die Übergangsfrist, mit der Mediziner die theoretische Qualifikation zur ärztlichen genetischen Beratung lediglich durch eine Prüfung nachweisen können.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte, die die im Zuge des am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes (GenDG) erforderliche Qualifikation zur genetischen Beratung noch nicht erworben haben, können dies am 10. Juni in Berlin von 11:30 Uhr bis 19 Uhr im Rahmen des IQUO Kongresses nachholen - unabhängig von der Fachrichtung. Denn: Seit 1. Februar 2012 dürfen nur noch speziell qualifizierte Ärzte genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen anbieten.

Das GenDG räumte eine Übergangsfrist der Fortbildung für beratende Ärzte ein, die nun Ende Juni 2016 abläuft. Danach ist die theoretische Qualifikation über 72 Stunden oder acht Stunden, wenn im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung beraten wird, mit nachfolgender Prüfung Pflicht. Eine ärztliche Beratung ohne diese Qualifikation darf dann nicht mehr erfolgen. (maw)

Info und Anmeldung zum Refresher-Kurs unter: http://goo.gl/CLmNJ5

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