Regelleistungsvolumen zu spät mitgeteilt - Ärzte müssen neue Budgets nicht akzeptieren
Viele Kassenärztliche Vereinigungen haben den Niedergelassenen das neue Regelleistungsvolumen (RLV) zu spät mitgeteilt. Für Kassenärzte heißt das: Das alte - und meist höhere - RLV des ersten Quartals gilt weiter fort.