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Regierung will Wechsel innerhalb der PKV begrenzen

KÖLN (iss). Die Wechselmöglichkeiten von Kunden im künftigen Basistarif der privaten Krankenversicherer (PKV) sollen begrenzt werden. Die Fachebenen des Gesundheits- und Finanzministeriums und der Finanzaufsicht BaFin wollen für den Basistarif eine Mindestverweildauer von zwei Jahren festlegen. Allerdings müssen die Minister noch zustimmen.

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Die Mindestbindungsfrist wäre ein Erfolg für die Spitze des PKV-Verbands. Sie will verhindern, dass Unternehmen den Basistarif als Vehikel nutzen, um der Konkurrenz Kunden abzujagen. Hintergrund ist die ab 2009 erstmals mögliche Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen bei einem Anbieter-Wechsel.

Während die Regelung für Neukunden immer gilt, können jetzt schon privat Versicherte nur im ersten Halbjahr 2009 davon profitieren - wenn sie in den Basistarif des neuen Unternehmens gehen. Das an sich unattraktive Angebot könnte interessant werden, wenn Kunden nach dem Wechsel sofort wieder einen anderen Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft wählen.

Der Basistarif sei vom Gesetzgeber immer als Zieltarif gesehen worden und nicht als ein Mittel, Bestandsversicherte in andere Tarife des neuen Anbieters weiterzuleiten, sagt dagegen der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte. "Der Gesetzgeber hat beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden", so Schulte.

Der Vorstandsvorsitzende der Axa Kranken, Gernot Schlösser, hält es für fraglich, dass die zuständigen Minister den Plänen tatsächlich zustimmen. "Die Regierung wollte Wettbewerb auch für die Bestandsversicherten", sagt Schlösser. Schließlich habe die Politik ursprünglich die komplette Mitgabe der Altersrückstellungen für alle Versicherten gewollt.

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