Regierung will Wechsel innerhalb der PKV begrenzen

KÖLN (iss). Die Wechselmöglichkeiten von Kunden im künftigen Basistarif der privaten Krankenversicherer (PKV) sollen begrenzt werden. Die Fachebenen des Gesundheits- und Finanzministeriums und der Finanzaufsicht BaFin wollen für den Basistarif eine Mindestverweildauer von zwei Jahren festlegen. Allerdings müssen die Minister noch zustimmen.

Veröffentlicht:

Die Mindestbindungsfrist wäre ein Erfolg für die Spitze des PKV-Verbands. Sie will verhindern, dass Unternehmen den Basistarif als Vehikel nutzen, um der Konkurrenz Kunden abzujagen. Hintergrund ist die ab 2009 erstmals mögliche Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellungen bei einem Anbieter-Wechsel.

Während die Regelung für Neukunden immer gilt, können jetzt schon privat Versicherte nur im ersten Halbjahr 2009 davon profitieren - wenn sie in den Basistarif des neuen Unternehmens gehen. Das an sich unattraktive Angebot könnte interessant werden, wenn Kunden nach dem Wechsel sofort wieder einen anderen Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft wählen.

Der Basistarif sei vom Gesetzgeber immer als Zieltarif gesehen worden und nicht als ein Mittel, Bestandsversicherte in andere Tarife des neuen Anbieters weiterzuleiten, sagt dagegen der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte. "Der Gesetzgeber hat beim Wechselrecht klar zwischen Bestands- und Neuversicherten unterschieden", so Schulte.

Der Vorstandsvorsitzende der Axa Kranken, Gernot Schlösser, hält es für fraglich, dass die zuständigen Minister den Plänen tatsächlich zustimmen. "Die Regierung wollte Wettbewerb auch für die Bestandsversicherten", sagt Schlösser. Schließlich habe die Politik ursprünglich die komplette Mitgabe der Altersrückstellungen für alle Versicherten gewollt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geld und Vermögen

Eigener Vermögensaufbau – Basis für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Vorteile Neobanken bieten

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2025 im Gesundheitswesen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen

Das gilt 2026 bei Abrechnung und Honorar

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?