Direkt zum Inhaltsbereich

Rente: Studienzeit zählt nur bis zu acht Jahren

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Schule und Studium nach dem 17. Geburtstag wirken sich nur bis zu acht Jahren rentensteigernd aus. Das bekräftigte das Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Die obersten Sozialrichter gaben damit eine Gegenteilige Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 auf. Bislang galt die Zeit zumindest teilweise als anrechenbar. Solche Zeiten werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, obwohl keine Beiträge gezahlt wurden. 1992 wurde die Berücksichtigung von Schul- und Ausbildungszeiten erstmals deutlich beschränkt. Heute liegt die gesetzliche Grenze bei zusammen acht Jahren nach Vollendung des 17. Lebensjahres. 2005 hatte das BSG die starre Grenze umgangen und eine großzügigere Anrechnung ermöglicht. Diese Rechtsprechung gab der 5. BSG-Senat nun auf. Hintergrund der unterschiedlichen Entscheidungen sind unterschiedliche Gerechtigkeitsmaßstäbe. In der früheren Entscheidung hatte das BSG es für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten, Ausbildungszeiten "wie versicherungsirrelevantes Freizeitvergnügen" zu behandeln, etwa wie eine Weltreise. Der neuen Rechtsprechung liegt dagegen die Vorstellung zugrunde, eine Anrechnung von Schule und Studium über acht Jahre hinaus führe zu einer überzogenen Begünstigung von Akademikern.

Az.: B 5 KN 1/07 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

162 Studien ausgewertet

Häufigkeit von zerebralen Aneurysmata nimmt zu

Lesetipps
Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren

Ärztin untersucht Schilddrüse

© Peakstock - stock.adobe.com

Systematische Ursachensuche

Therapierefraktäre Hypothyreose: Was steckt dahinter?