Grunderwerb

Richter verlangen gleiches Recht für Homo-Ehe

Die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer bis 2010 verstößt gegen das Grundgesetz.

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Lebenspartnerinnenschaftstorte: Auch bei der Grunderwerbssteuer braucht es Gleichberechtigung.

Lebenspartnerinnenschaftstorte: Auch bei der Grunderwerbssteuer braucht es Gleichberechtigung.

© Sven Lambert / imago

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht treibt die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften weiter voran.

Die Richter erklärten die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer bis zum Jahr 2010 für verfassungswidrig und verlangen einen nachträglichen Ausgleich für Altfälle seit dem Jahr 2001.

Die Benachteiligung homosexueller Paare bei der Grunderwerbssteuer sei nicht zu rechtfertigen und verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied der Erste Senat des Gerichts in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

"Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familien- und erbrechtlich gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft miteinander verbunden", so die Karlsruher Richter.

Die Benachteiligung könne auch nicht mit der Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie gerechtfertigt werden.

Ehegatten müssen keine Grunderwerbssteuer bezahlen, wenn sie von ihrem Partner ein Grundstück kaufen. Seit August 2010 gelten nach einer Gesetzesänderung beim Grunderwerb die gleichen Steuerbestimmungen für homosexuelle Lebenspartner und Ehepaare.

Das Gericht verlangt jedoch eine rückwirkende Gleichstellung seit 2001 - also seit Einführung der "eingetragenen Lebenspartnerschaft".

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass homosexuelle Beamte in einer Lebenspartnerschaft die gleichen Zuschläge bekommen müssen wie heterosexuelle Ehepaare.

Az.: 1 BvL 16/11

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