Rufschädigung im Web: Wo kann geklagt werden?

KARLSRUHE (mwo). Für Klagen gegen Internetveröffentlichungen sind deutsche Gerichte nur dann zuständig, wenn der Streit einen deutlichen Bezug zu Deutschland hat.

Veröffentlicht:

Nach einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe reicht dabei ein zweiter Wohnsitz in Deutschland noch nicht aus.

Der Kläger, ein russischer Geschäftsmann, hat eine Wohnung in Moskau und eine weitere in Deutschland. Nach einem Klassentreffen in seiner Moskauer Wohnung äußerte sich im Internet eine Teilnehmerin in russischer Sprache und Schrift negativ über die Lebensumstände und das äußere Erscheinungsbild des Klägers.

Für die dagegen gerichtete Klage sind deutsche Gerichte nicht zuständig, urteilte der BGH. Inhaltlich gehe es um die Lebensumstände des Klägers in Moskau, und auch sonst habe der Streit keinerlei Bezug zu Deutschland. Dass der Server von womanineurope.com in Deutschland steht, spiele keine Rolle.

Az.: VI ZR 111/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick