EBM-Abrechnung
Sachkostenpauschalen für endoskopische Gelenkeingriffe decken alles ab
Potsdam. Die Sachkostenpauschalen für endoskopische Gelenkeingriffe (EBM-Positionen 40752 und 40754) decken sämtliche Sachkosten ab. Das umfasst auch Materialien, die dort nicht aufgeführt sind, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Geklagt hatte ein vertragsärztlich zugelassener Chirurg. Bei vier endoskopischen Gelenk-OPs hatte er im Juni und Juli 2014 Materialien verwendet, die in der Sachkostenpauschale nicht aufgeführt sind, etwa Elektroden und Abdecksets. Neben der jeweiligen Sachkostenpauschale stellte er hierfür der Krankenkasse zusätzlich 1.127 Euro in Rechnung.
Die Krankenkasse bezahlte dies nicht – zu Recht, wie nun das LSG entschied. Die jeweilige Pauschale decke die gesamten Sachkosten ab. Das Argument des Chirurgen, diese seien in den besagten vier Fällen unzureichend gewesen, ließen die Potsdamer Richter nicht gelten. „Damit verkennt der Kläger das Wesen der abschließend geltenden Sachkostenpauschalen, die keine Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten zulassen, sondern nur die Erstattung eines auf einer Mischkalkulation beruhenden Pauschalbetrages vorsehen.“ Eine erweiternde Auslegung sei ausgeschlossen.
Revision hatte das LSG nicht zugelassen. Der Chirurg hat hiergegen aber bereits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt. (mwo)
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Az.: L 7 KA 12/21