Direkt zum Inhaltsbereich

Schadenersatz gilt auch für weitere Kunstfehler

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Gewinnt ein Patient einen Kunstfehlerprozess, sind damit auch solche Fehler erfasst, die ihm zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Daher kann der Patient später keine neue Klage mit weiteren Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen erheben, wenn er von angeblich zusätzlichen Behandlungsfehlern erfährt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Patienten ab. Der Kläger hatte nach einem Krankenhausaufenthalt einen Kunstfehlerprozess gewonnen. Einige Jahre später erhob er erneut Klage und machte einen weiteren Behandlungsfehler geltend. Auch dafür verlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der früheren Klage habe er von diesem Behandlungsfehler noch nichts gewusst.

Unabhängig davon, ob tatsächlich ein weiterer Behandlungsfehler vorgelegen habe, stehe die Rechtskraft der früheren Entscheidung einem neuen Prozess entgegen, so die Richter. Denn andernfalls bestehe die Gefahr, dass ein Patient immer wieder angeblich neue Fehler rüge und es zu einer endlosen Prozessspirale komme.

Az.:O172/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Tollwut-Impfung: Bei wem zahlt die Krankenkasse?

Lesetipps
Harnwegsinfekt bei einem Mann

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?