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BIG

Schadenersatz von Ex-Chef?

Eine Krankenkasse wirft ihrem Ex-Chef die schuldhafte Verletzung seines Dienstvertrages vor und fordert Geld zurück.

Veröffentlicht:

KÖLN. Der ehemalige Vorstand der Krankenkasse BIG muss der Kasse 4,6 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Die Kasse wirft Frank Neumann vor, viel zu große Räumlichkeiten auf dem Gelände des Dortmunder Veranstaltungszentrums "U" angemietet und damit seinen Dienstvertrag schuldhaft verletzt zu haben.

Die BIG, die sich 2012 von Neumann getrennt hatte, will die von 2011 bis Ende März 2015 unnötig gezahlte Miete zurück haben.

Das OLG gab der Kasse Recht und ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof zu. Dagegen kann der Ex-Chef Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Bleibt es bei dem Urteil, muss sein Managerhaftpflichtversicherer zahlen. Einen Vergleichsvorschlag des Landgerichts Bochums in Höhe von drei Millionen Euro im März 2014 hatte der Versicherer abgelehnt.

Daraufhin hatte das Gericht Neumann in erster Instanz zur Zahlung von 3,8 Millionen Euro verurteilt. Da in der Zwischenzeit noch weitere Mietzahlungen fällig geworden waren, haben sich die Schadenersatzforderungen der BIG auf die jetzt festgelegten 4,6 Millionen Euro erhöht. (iss)

Az.: 27 U 36/15

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