Schärfere Regeln für Kettenbefristung

ERFURT (dpa). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kettenbefristung von Arbeitsverträgen erschwert.

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Demnach kann die fortdauernde Befristung von Beschäftigungsverhältnissen trotz eines triftigen Grundes im Einzelfall unwirksam sein, entschieden die Richter am späten Mittwochabend.

Auf einen Missbrauch deuteten insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen mit demselben Arbeitgeber hin.

Die Bundesrichter setzten mit ihrem Spruch eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs um.

Geklagt hatte eine Frau, die mit insgesamt 13 befristeten Verträgen mehr als 11 Jahre als Vertretung beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Ihre Klage auf Festanstellung muss nun noch einmal am Landesarbeitsgericht Köln verhandelt werden.

Az.: 7 AZR 443/09

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