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Landgerichtsurteil

„Schein-Impfungen“ gegen Corona: Haftstrafe für Arzt

In der Corona-Pandemie stellt ein Recklinghäuser Arzt Hunderten Patienten Impfpässe aus, obwohl er sie gar nicht gegen das Virus geimpft hatte. Das Gericht verhängt gegen den Mann eine Haftstrafe.

Veröffentlicht:

Bochum. Ein Arzt aus Recklinghausen soll mehr als 200 Patienten eine Corona-Schutzimpfung bescheinigt haben, obwohl er sie gar nicht geimpft hatte. Das Bochumer Landgericht verhängte gegen den 67-Jährigen am Donnerstag dafür eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Bei der Entscheidung handelt es sich lediglich um ein erstes Teilurteil. Das Verfahren wegen über 400 weiterer möglicher „Schein-Impfungen“ wird in einem Monat fortgesetzt. Sollte der Mediziner in diesen Fällen ebenfalls verurteilt werden, würde am Ende eine Gesamtstrafe gebildet werden.

Bei den zunächst abgeurteilten mehr als 200 Fällen halten die Richter die Beweislage für eindeutig. In die Impfpässe der betroffenen Patienten waren Chargen-Aufkleber geklebt worden, die zu noch ungeöffneten Impfdosen gehörten. In anderen Fällen hatten Patienten vor Gericht als Zeugen bestätigt, dass sie lediglich die Bescheinigung, nicht aber eine Corona-Schutzimpfung erhalten hätten.

Der Arzt hatte im Prozess eine anfänglich mit den Richtern getroffene Verständigung widerrufen und seitdem zu den Vorwürfen geschwiegen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer erklärt, bei dem Ausstellen der Impfpässe ohne tatsächliche Impfung habe es sich um eine Art von Akt der Nothilfe für die betroffenen Patienten gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mediziner bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. (dpa)

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Kommentare
Dr. Martin P. Wedig 06.08.202317:50 Uhr

Der Prozeßverlauf wird auch mit kumulierendem Strafmaß die verbreiteten Gefälligkeitsatteste nicht vermindern. Zur Evalution dieser meiner persönlichen Meinung könnte die Anzahl von Attesten niedergelassener Ärzte in Relation zu den bei Prüfungen erforderlichen amtsärztlichen Atteste herangezogen werden.

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