Schenkkreis muss Geld an Mitglied zurückzahlen

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OLDENBURG (dpa). Eine Teilnehmerin an einem sogenannten Schneeball- oder Pyramidensystem bekommt ihr eingezahltes Geld in Höhe von 2500 Euro zurück. Das Landgericht Oldenburg in Niedersachsen verurteilte die Empfängerin des Geldes, die an der Spitze der Pyramide stand, das Geld an die Klägerin zurückzuzahlen.

Die Spiele seien laut Bundesgerichtshof sittenwidrig und sollten weitmöglichst unterbunden werden, hieß es am Freitag in der Urteilsbegründung. Das sei nur gewährleistet, wenn gezahlte Beträge zurückerstattet werden müssten. Geklagt hatte eine Frau, die auf der untersten Ebene in einen privaten "Schenkkreis" eingestiegen war.

Urteil des Landgerichts Oldenburg, Az.: 2 S 127/8

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