Schenkkreis muss Geld an Mitglied zurückzahlen

Veröffentlicht:

OLDENBURG (dpa). Eine Teilnehmerin an einem sogenannten Schneeball- oder Pyramidensystem bekommt ihr eingezahltes Geld in Höhe von 2500 Euro zurück. Das Landgericht Oldenburg in Niedersachsen verurteilte die Empfängerin des Geldes, die an der Spitze der Pyramide stand, das Geld an die Klägerin zurückzuzahlen.

Die Spiele seien laut Bundesgerichtshof sittenwidrig und sollten weitmöglichst unterbunden werden, hieß es am Freitag in der Urteilsbegründung. Das sei nur gewährleistet, wenn gezahlte Beträge zurückerstattet werden müssten. Geklagt hatte eine Frau, die auf der untersten Ebene in einen privaten "Schenkkreis" eingestiegen war.

Urteil des Landgerichts Oldenburg, Az.: 2 S 127/8

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer