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Bausparverträge

Schlappe vor dem OLG für Bausparkassen

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BAMBERG. Im Tauziehen um die Kündigung hoch verzinster Bausparverträge bleibt die rechtliche Situation verfahren. Nachdem die Bausparkassen viele Erfolge vor Gericht verbuchen konnten, mussten sie nun eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Bamberg hinnehmen. Die Richter erklärten die Kündigung von drei Altverträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 für unwirksam (Az.: 8U24/16). Bamberg ist nach dem OLG Stuttgart das zweite höhere Gericht, das pro Sparer urteilt. Köln, Koblenz, Celle, Hamm und Frankfurt hatten zuvor pro Kassen entschieden.Seit 2015 haben die Finanzinstitute bereits etwa eine Viertelmillion Verträge gekündigt, die hohen Guthabenzinsen der Kunden sind für sie angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase kaum noch finanzierbar. Die in Bamberg unterlegene Kasse, die Badenia, kündigte unterdessen an, in Revision zu gehen. Am Bundesgerichtshof sind bereits mehrere Verfahren anhängig, er dürfte 2017 ein Machtwort sprechen. (dpa)

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