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Umfrage

Schlecht für den Pflegefall gerüstet

Nicht einmal ein Drittel der Deutschen hat eine Patientenverfügung unterschrieben. Für den Fall, dass sie plötzlich etwa aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden können, sind sie also schlecht vorbereitet.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Deutschen sind schlecht auf den Fall vorbereitet, dass sie durch eine Krankheit oder einen Unfall keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können.

Nur 26 Prozent haben eine Vorsorgevollmacht, 31 Prozent eine Patientenverfügung. Das zeigt eine Umfrage des Forschungsinstituts Forsa im Auftrag der Central Krankenversicherung, in die 1006 Personen ab 18 Jahren einbezogen waren.

Die Ergebnisse unterstreichen, wie groß der Informationsbedarf ist. 65 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die nächsten Verwandten automatisch entscheidungsberechtigt werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Das ist ein Irrtum, denn ohne eine Vollmacht bestellen die Betreuungsgerichte häufig einen gesetzlichen Vertreter. Das ist mit einem Anteil von 83 Prozent vor allem den 18- bis 29-Jährigen unbekannt. Aber auch von den Menschen ab 60 Jahren wissen 62 Prozent nicht Bescheid.

Ältere sind besser vorbereitet

Besser sieht es bei den Älteren aus, wenn es um die Bereitschaft geht, Vorkehrungen für den Pflegefall zu treffen.

Jeder Zweite hat nach eigenen Angaben eine Patientenverfügung unterschrieben und für den Ernstfall festgelegt, welche medizinischen Behandlungen und Eingriffe er akzeptiert und welche nicht. 46 Prozent der ab 60-Jährigen haben eine Vorsorgevollmacht.

Der Vorstandsvorsitzende der Central Heinz Teuscher findet es erstaunlich, dass sich dagegen in der Altersgruppe der 45- bis 59-Jährigen nur eine Minderheit entsprechend vorbereitet.

"So haben nur 29 Prozent der Befragten in diesem Alter eine Patientenverfügung und nur 23 Prozent eine Vorsorgevollmacht unterschrieben."

Noch geringer ist der Anteil erwartungsgemäß bei den jüngeren Menschen. Von den 18- bis 29-Jährigen haben 92 Prozent weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung. (iss)

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