Schmerzensgeld im Zwitter-Fall gefordert
KÖLN (dpa). Nach ihrem juristischen Sieg im "Zwitterprozess" verlangt die Klägerin in einem neuen Verfahren mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld. Das sagte ihr Anwalt Georg Groth kurz vor Beginn des Zivilverfahrens vor dem Kölner Landgericht am Mittwoch. Der verurteilte Chirurg hatte 1977 der damals 18 Jahre alten Patientin ihre inneren weiblichen Geschlechtsorgane ohne vorherige Aufklärung entnommen (wir berichteten).