Urteil

Schmerzensgeld, weil Ärzte Herzschlag verwechseln

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Oldenburg/Osnabrück. Für ärztliche Kunstfehler bei seiner Geburt bekommt ein schwerstbehindertes Kind 500.000 Euro Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg einer Achtjährigen aus dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen zugesprochen.

Das Kind werde mit schweren Hirnschäden lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen sein, teilte das Gericht am Freitag mit. Die beklagte Klinik aus dem Landkreis Osnabrück sowie eine Ärztin wurden zudem verpflichtet, dem Mädchen alle Schäden zu ersetzen, die ihm aus den groben Behandlungsfehlern entstanden sind oder zukünftig entstehen.

Nach Gerichtsangaben war der Herzschlag des Mädchens vor der Geburt stark abgefallen. Ein Wehenschreiber hatte zeitweise keine Herzschläge von Mutter und Kind aufgezeichnet. Erst nach zehn Minuten wurde wieder ein normaler Herzschlag angezeigt. Dies hielten die Ärzte für den Herzschlag des Kindes.

Doch tatsächlich waren es die Herztöne der Mutter. Als der Irrtum bemerkt wurde, war es bereits zu spät. Das Kind hatte durch eine Sauerstoffunterversorgung einen schweren Hirnschaden erlitten.

Die Ärzte hätten sich auf andere Weise vom Zustand des Kindes überzeugen müssen, begründete das Oldenburger Gericht. Zuvor hatte bereits das Landgericht Osnabrück weitere Fehler erkannt. Demnach hatte nach der Geburt die Reanimation nicht sofort begonnen, es lag kein Beatmungsbeutel bereit, die Maskenbeatmung war fehlerhaft und ein Notarzt war zehn Minuten zu spät erschienen. (dpa)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 4 U 108/18

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