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BVMed

Schreibt die DAK Stoma unzulässig aus?

Der MedTech-Verband ärgert sich über eine neue DAK-Ausschreibung zur Stoma-Versorgung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) moniert erneut die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung. Aktuell geht es um die DAK, die mit Veröffentlichungsdatum 6. November zur Angebotsabgabe für Stomaartikel auffordert. Die Angebotsfrist endet am 14. Dezember.

Allerdings verstoßen Stoma-Ausschreibungen nach Auffassung des BVMed gegen das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) vom April dieses Jahres. Damit wollte der Gesetzgeber den Kostenträgern unter anderem aufgeben, bei Hilfsmittelausschreibungen stärker als in der Vergangenheit auch qualitative Versorgungsaspekte – etwa Beratung und Homecare – zu berücksichtigen und nicht ausschließlich auf den Preis zu schielen. Unter anderem wurde mit dem HHVG auch gesetzlich definiert, dass Ausschreibungen für patientenindividuell anzufertigende Hilfsmittel, "oder Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil nicht zweckmäßig" sind.

Diese gesetzliche Vorgabe treffe jedenfalls auf Patienten zu, die auf Stoma-Hilfsmittel angewiesen sind, kritisiert BVMed-Geschäftsführer Joachim Schmitt. Nach allen bisherigen Erfahrungen mit Ausschreibungen sei daher "von einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung für Stoma-Patienten auszugehen".

Unlängst hatte der BVMed bereits moniert, das etliche Kassen noch kurz vor Inkrafttreten des HHVG Ausschreibungen für solche und ähnliche dienstleistungsintensiven Produkte gestartet hätten. Auch die einseitige Konditionenvorgabe ("Open-House" Verträge) insbesondere der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) widerspricht aus Sicht des BVMed der neuen gesetzlichen Qualitätsorientierung. "Die Politik", heißt es, solle "solchen Versuchen von Krankenkassen, die positiven Absichten des HHVG zu unterlaufen, entschieden entgegentreten". (cw)

So steht es im Gesetz

in § 127 Sozialgesetzbuch V heißt es seit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes im April dieses Jahres unter anderem: "Für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, oder Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil sind Ausschreibungen nicht zweckmäßig".

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