Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus
BERLIN. Der Fall ist gar nicht so selten: Nach dem Tod eines Patienten wird der behandelnde Arzt um Informationen über den Gesundheitszustand des Gestorbenen gebeten. Erben wollen einen Schadenersatzprozeß führen, das Testament anfechten, Versicherungen schicken Fragebögen, oder Journalisten beanspruchen Informationen für eine Reportage. Wie sollen Ärzte sich in einer solchen Situation verhalten?