Verwaltungsgericht

Sexsteuer für Tantra-Massage fällig

Veröffentlicht:

MANNHEIM/STUTTGART. Tantra-Massagen sind ein sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Revisionsklage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht mitgeteilt hat.

Nach Auffassung der Richter offeriert die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen".

Die Klägerin insistiert dagegen, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien. Sie will in die nächste Instanz gehen. (dpa)

Az.: 2 S 3/14

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuartige Ansätze

CAR-T-Zellen bilden Antikörper gegen Rheumatoide Arthritis

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?