Der Tipp

Skipper-Haftpflicht ist ein Muss

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Ärzte, die ein Boot chartern möchten, sollten über den Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung nachdenken. Denn eine private Haftpflichtversicherung kommt nicht für Unfälle mit Wasserfahrzeugen auf. Deutsche Vercharterer sind zudem nicht zum Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung verpflichtet. Beschädigungen am gemieteten Boot und Einnahmeausfälle des Besitzers sind auch bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung nicht versichert. Sie deckt nur Schäden Dritter. Eine Skipper-Haftpflichtversicherung schützt dagegen auch vor Regressforderungen durch Bootsbesitzer.

Die Police bietet, anders als eine Bootshaftpflichtversicherung, auch bei grober Fahrlässigkeit vollständigen Schutz. Der Bootsführer ist damit selbst dann versichert, wenn er offensichtliche Gefahren missachtet. Unversicherte Skipper riskieren, mit ihrem gesamten Vermögen für entstehende Schäden zu haften. Eine Skipper-Haftpflicht ist bereits ab einem Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben. (lks)

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