Urteil

Smartphone für Neunjährige nicht generell schädlich

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Ein eigenes Smartphone stellt für neunjährige Kinder noch keine generelle Kindeswohlgefährdung dar. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Schädigung darf ein Familiengericht nicht die Wegnahme des Smartphones verlangen, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zu einem Sorgerechtsstreit (Az.: 2 UF 41/18).

Die vom Amtsgericht Bad Hersfeld angeordnete Auflage greife unzulässig in das Erziehungsrecht der Eltern ein, so die Frankfurter Richter. Das Amtsgericht hatte wegen des möglichen Zugangs zu jugendgefährdenden Internet-Inhalten eine Kindeswohlgefährdung befürchtet. Die Mutter sollte dem Kind erst ab zwölf Jahren ein Smartphone erlauben. (fl)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Flugmediziner klärt auf

Wann ein Mensch zu krank für den Flug ist

Lesetipps
Ein älterer Mann liegt wach im Bett und kann nicht schlafen. Eine Uhr auf dem Nachtkasten zeigt kurz vor 3 Uhr an.

© amenic181 / stock.adobe.com

α-Synuclein-Abbau fördern

Parkinson: Wieso guter Schlaf besonders präventiv wirkt