So kommen Praxisinhaber an einen Kredit-Bürgen

Wenn die Hausbank den Praxiskredit nicht gewährt, kann eine Bürgschaftsbank helfen.

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Bürgschaftsbanken übernehmen "Ausfallbürgschaften", für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke.

Bürgschaftsbanken übernehmen "Ausfallbürgschaften", für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke.

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DORTMUND (mve). Durch die Finanzkrise, aber auch bereits vorher - seit die strengen Vorgaben von Basel II gelten - ist es für Praxisinhaber gar nicht mehr so einfach, an Kredite zu kommen. Davon betroffen sind nicht nur Neu-Kredite, sondern auch die Verlängerung eines bestehenden Kredits hängt daran. Denn die Banken verlangen mehr Sicherheiten und mehr Informationen. Helfen könnten die bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken.

Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, Bankbürgschaften, so genannte "Ausfallbürgschaften", für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Dazu gehören Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, aber ebenso kurzfristige Betriebsmittelfinanzierungen innerhalb des Kontokorrentrahmens oder Investitions- und Wachstumsfinanzierungen.

Da die ab 2013 für Banken noch strenger werdenden Eigenkapilatregeln - dann tritt Basel III in Kraft (wir berichten) - die Situation für Ärzte nicht gerade entschärfen werden, kann so eine Bürgschaft der Hausbank die nötige Sicherheit geben.

Dabei handelt es sich bei den Bürgschaftsbanken um Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zur Förderung vor allem mittelständischer Unternehmen. Als Kreditinstitute unterliegen sie den gesetzlichen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes ebenso wie andere Banken. Neben den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, Banken, Versicherungen sowie Wirtschaftsverbänden und Innungen sind auch Kammern der freien Berufe an Bürgschaftsbanken beteiligt.

Der Bürgschaftsrahmen darf für ein einzelnes Unternehmen - also auch für eine Praxis - auf der Grundlage europäischer Beihilferegelungen eine Million Euro nicht überschreiten - mit Ausnahme einiger Bundesländer. Für Praxen dürfte dies allerdings kein Problem sein. Und: Die Ausfallbürgschaften stellen für die Hausbank vollwertige Kreditsicherheiten dar, da sie im Interesse der Mittelstandsförderung vom Bund und den Bundesländern rückverbürgt sind.

Vermittelt werden die Bürgschaftsbanken beispielsweise über die Hausbank. Das heißt, Praxisinhaber sollten sich bei einem Kreditwunsch zunächst an die Hausbank wenden und das Finanzierungsvorhaben dort mit aussagefähigen Unterlagen sowie der Bitte nach Einschaltung der Bürgschaftsbank vorstellen.

Wichtig ist es dabei, nachzuweisen, dass die Praxis die Zinsen und Tilgung, aber auch Steuern und Entnahmen für die private Lebenshaltung trägt. Ein Himmelfahrtskommando finanziert auch eine Bürgschaftsbank nicht.

Verband der Bürgschaftsbanken e.V. Bonn, www.vdb-info.de

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