Krebs und Co.

So sollten Ärzte schlechte Nachrichten überbringen

Ärzte müssen manchen Patienten "schwierige Diagnosen" übermitteln. Solche Aufklärungsgespräche sind nicht leicht und können sogar juristische Konsequenzen haben. Deswegen gilt es, einiges zu beachten.

Von Ursula Armstrong Veröffentlicht:
Jede lebensverändernde Diagnose wirkt auf Patienten erst einmal wie ein Schock.

Jede lebensverändernde Diagnose wirkt auf Patienten erst einmal wie ein Schock.

© Daniel Laflor / istockphoto.com

NEU-ISENBURG. Schlechte Nachrichten zu überbringen gehört für Ärzte zum Job. Wer einem Patienten mitteilt, dass bei ihm eine Krankheit festgestellt wurde, die zu einer Umstellung der Lebensgewohnheiten führt, wie etwa Diabetes mellitus, vermittelt etwas sehr Negatives für den Betroffenen. Und kann damit zunächst für einen Schock sorgen.

Denn schockierende "schlechte Nachrichten" beziehen sich nicht nur auf potenziell lebensbedrohende Krankheiten wie Krebs. Somit gilt es, die Perspektive des Patienten zu berücksichtigen.

Und das bedeutet, dass alles, was auf eine gravierende Veränderung der Lebensumstände hinausläuft, eine schlechte Nachricht sein kann und mit viel Fingerspitzengefühl kommuniziert werden muss.

Mangelnde Aufklärung ist ein häufiger Grund für Klagen

Solche Aufklärungsgespräche sind nicht nur kommunikativ schwierig, sondern sie können schon wegen möglicher juristischer Konsequenzen sehr heikel sein.

Eine Behandlung, in die der Patient nicht ausdrücklich eingewilligt hat, ist nach unserer Rechtsprechung eine Körperverletzung.

Die Aufklärung muss deshalb detailliert und verständlich genug sein, damit der Patient seine Entscheidung treffen kann.

Dabei ist mangelnde Aufklärung ein häufiger Grund für eine Klage von Patienten gegen Ärzte. Im vergangenen Jahr bezogen sich 707 von den insgesamt 14.095 Beschwerden, die bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern eingegangen sind, auf mangelnde Aufklärung, so die Bundesärztekammer (BÄK). Das Thema stand damit an fünfter Stelle in der Klageliste.

Ärzte sollten sich also vergewissern, ob der Patient auch wirklich alles verstanden hat, und das Gesagte sorgfältig dokumentieren.

Viel Zeit lassen

Ganz wichtig ist zudem, sich für solche Gespräche Zeit zu nehmen. Denn wer mit einer für ihn schlechten Nachricht konfrontiert wird, ist erst einmal wie gelähmt und bekommt sonst nichts mehr mit.

Empirische Untersuchungen belegen, dass auch nach intensiven Aufklärungsgesprächen nur ein geringer Teil der Information später erinnert wird.

In einer Studie am Herzzentrum Köln konnten sich zwei von 200 aufgeklärten Patienten nicht mehr an die Inhalte des Gesprächs erinnern, obwohl sie die Einwilligung zur invasiven Koronarangiographie unterschrieben hatten (DMW 136(47), 2011, 2407). Es kann also durchaus nötig sein, mehrere Gespräche zu führen.

Grundsätzlich hätten mehrere Studien belegt, dass die meisten Patienten auch über lebensbedrohende und schwerwiegende Krankheiten umfassend aufgeklärt werden wollen, so der Bochumer Medizinethiker Privatdozent Jan Schildmann und die Berliner Onkologin Dr. Eva Schildmann ("Das Arzt-Patient / Patient-Arzt-Gespräch", Marseille Verlag, 2009).

Fast alle befragten Patienten wollten demnach so viel Information wie möglich erhalten.

Es gehört aber zur Kommunikation schlechter Nachrichten, herauszufinden, wie viel der jeweilige Patient wirklich wissen will - und auch, ob er überhaupt etwas wissen will.

Denn der Respekt vor der Autonomie und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten bedeutet auch, dass Patienten das Recht haben, die Aufklärung abzulehnen. Das muss dann unbedingt dokumentiert werden.

Lesen Sie dazu auch: Sechs Schritte zum gelungenen Aufklärungsgespräch

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