Soli-Zuschlag: Anleger müssen beim Finanzamt selbst aktiv werden

Sparer profitieren nicht automatisch von dem eventuellen Wegfall des Solidaritätszuschlags. Sie müssen vielmehr selbst aktiv werden.

Veröffentlicht:
Wichtig: die ausgefüllte Anlage KAP beim Finanzamt einreichen! © bilderbox / fotolia.com

Wichtig: die ausgefüllte Anlage KAP beim Finanzamt einreichen! © bilderbox / fotolia.com

© bilderbox / fotolia.com

ASCHAFFENBURG (lu).Der umstrittene Soli-Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommensteuer wird nach ernsthaften Zweifeln des niedersächsischen Finanzgerichts an dessen Verfassungsmäßigkeit vorläufig erhoben - und dies rückwirkend zum Januar 2005 (wir berichteten). Damit sind oder ergehen offene Steuerbescheide ab dem Jahr 2005 bezüglich des Soli-Zuschlags vorläufig, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung über den Soli-Zuschlag trifft.

Für Sparer und Anleger sieht die Sache etwas komplizierter aus, da die Bank die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag einbehält. Bei einem solchen Institut aber kann, auch wenn die Richter auf rückwirkende Verfassungswidrigkeit des Solidarzuschlags erkennen sollten, "grundsätzlich kein Antrag auf Erstattung gestellt werden", sagt der auf Ärzte spezialisierte Steuerberater Achim Albert aus Hösbach in Nordbayern.

Um dennoch zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten, müssen Sparer und Anleger mit Kapitalerträgen oberhalb des Freibetrags von 801 Euro die Einkommensteuererklärung mit ausgefüllter Anlage KAP beim Finanzamt einreichen. Nur auf diese Weise ergehe der Steuerbescheid hinsichtlich des Solizuschlags vorläufig, so Albert gegenüber der "Ärzte Zeitung".

Allerdings sollten Ärzte für ihren eigenen Fall durchrechnen, ob sich der Aufwand lohnt - insbesondere wenn sie einen Steuerberater einschalten. Denn der Soli-Zuschlag beläuft sich auf 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent - das entspricht 1,38 Prozent der Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags. Wer im Jahr Kapitalerträge von 5800 Euro verbucht, zahlt 69 Euro an Soli. Fazit: Es ist gut möglich, dass der Fiskus den Soli-Zuschlag der Sparer einstreichen wird, auch wenn er verfassungswidrig sein sollte.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Zu hohe Drehzahl: Hochtouriges Fahren überhitzt bekanntlich den Motor und beschleunigt den Reifenabrieb. Genauso kann zu viel L-Thyroxin, speziell bei Älteren, nicht nur Herz und Kreislauf überlasten, sondern auch die Knochen schwächen.

© Michaela Illian

Überbehandlung mit Folgen

Schilddrüsenhormone: Zu viel L-Thyroxin bringt Knochen in Gefahr