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Finanzgericht: "Soli" ist verfassungswidrig

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HANNOVER (dpa). Erstmals in Deutschland hat ein Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den "Soli" deswegen am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der 37-Jährige klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Er musste damals rund 1000 Euro Solizuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.

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