Erhöhte Prämien

Sonderkündigungsrecht nicht in jedem Fall

Melden Versicherungen eine Prämienerhöhung an, greift meist ein Sonderkündigungsrecht.

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In vielen Fällen lässt sich ein Vertrag kündigen, wenn die Prämien steigen.

In vielen Fällen lässt sich ein Vertrag kündigen, wenn die Prämien steigen.

© Gina Sanders/ fotolia.com

Frage: Vor einigen Tagen habe ich unerfreuliche Post von meinem Gebäudeversicherer bekommen: Er hat für 2013 eine Prämienerhöhung von gut zehn Prozent angekündigt. Kann ich den Anbieter wechseln?

Antwort: Ja, bei gestiegenen Prämien haben Sie in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Und: Ihr Versicherer muss Sie auch darauf aufmerksam machen. "Geschieht das nicht, ist die Beitragserhöhung unwirksam", sagt Hajo Köster, Justiziar beim Bund der Versicherten. Kunden können nach der Mitteilung innerhalb von vier Wochen kündigen. Viele Unternehmen räumen sogar eine Frist von sechs Wochen ein.

Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht muss allerdings nicht unbedingt auf dem Anschreiben des Versicherers stehen. Das macht die Angelegenheit für Kunden unübersichtlich. "Es gibt keine Formvorschriften, wo sich der Hinweis befinden muss", sagt Köster.

Nicht in jedem Fall Sonderkündigungsrecht

So hatte die Provinzial Rheinland 2011 eine Prämienerhöhung angekündigt, und die Kunden nicht im Anschreiben, sondern auf der Beitragsrechnung auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen.

Das ist für den Kunden auch deshalb ungünstig, weil er nicht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn er mehr zahlen muss.

Die in Deutschland üblichen Neuwertversicherungen sehen etwa keine für die gesamte Laufzeit festgelegte Versicherungssumme vor. Stattdessen wird die Summe regelmäßig an die Höhe der Bau- und Lohnkosten angepasst.

Das soll einer Unterversicherung vorbeugen, sodass die Police tatsächlich für alle Kosten aufkommt, die etwa nach einem Brand für den Neuaufbau nötig sind.

"Damit steigt auch die Leistung des Versicherers", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Weil der Hausbesitzer mehr Leistung erhält, fällt das Recht auf außerordentliche Kündigung trotz gestiegener Beiträge weg.   (akr/tau)

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