Sonderzahlungen müssen klar geregelt sein

ERFURT (dpa/eb). Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen der Arbeitgeber, die diese aber unmissverständlich im Arbeitsvertrag regeln müssen. Widersprechen sich Sonderzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag, so seien diese unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mitarbeiter haben dann unter Umständen doch einen Anspruch auf das Extra-Gehalt.

Veröffentlicht:

Die Richter gaben einer Klägerin aus Thüringen Recht, die ihre im Arbeitsvertrag zugesagte Weihnachtsgratifikation eingeklagt hatte. Nach dem Arbeitsvertrag hatte sie Anspruch auf diese Zahlung. In einer anderen Vertragsklausel sicherte sich der Arbeitgeber jedoch ein Widerrufsrecht zu.

Es könne nicht einerseits im Arbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zugesagt werden, während eine andere Vertragsklausel einen Rechtsanspruch darauf ausschließe. Damit seien die Vertragsbedingungen nicht, wie vom Gesetz gefordert, transparent, klar und verständlich und deshalb unwirksam.

Das BAG stellte in dem Urteil aber klar, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Sonderzahlungen haben. Sie seien freiwillige Leistungen der Arbeitgeber, die auch nicht jede einzelne Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen müssten. Vielmehr genüge ein Hinweis im Vertrag, der aber klar und verständlich sein müsse.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 10 AZR 606/07

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Ab wann darf ich jüngere Menschen auf Kasse gegen Herpes zoster impfen?

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Lesetipps
Eine Blutdruckmessung

© CasanoWa Stutio / stock.adobe.com

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert