Recht

Sozialgericht untersagt Telefon-Triage

Die KV Bayerns hat die telefonische Notfallberatung eines Ärztenetzes gestoppt.

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MÜNCHEN. Die KV Bayerns hat dem Ingolstädter Praxisnetz "GO IN" den zu Jahresbeginn gestarteten Betrieb eines Triage-Systems für Notfallpatienten per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagen lassen. Wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt mitteilte, droht dem Praxisnetz bei Fortführung seines telefonischen Beratungsangebotes bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft.

Das Sozialgericht München habe seinen Beschluss zugunsten der klageführenden KV zum einen mit dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag und zum zweiten mit dem berufsrechtlichen Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung begründet. Beide Argumente hatte auch die KV in ihrem Eilantrag geltend gemacht.

Begründend erklärte das Gericht, "die Verpflichtung zur Gewährleistung eines Notdienstes" falle gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in die Organisationshoheit der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Beim Sicherstellungsauftrag handele es sich "um eine gesetzliche Exklusivaufgabe, die andere Einrichtungen und Formen der ambulanten Versorgung nur in den im Gesetz vorgesehenen Fällen zulässt". Auch der Notdienst in sprechstundenfreien Zeiten sei den KVen exklusiv zugewiesen.

Bei dem inkriminierten Telefonservice handelt es sich laut Gericht zudem um mehr als eine bloße Beratung, da die dort tätigen Ärzte "regelmäßig Verdachts- oder Negativdiagnosen erstellen".

Sobald ein Patient aufgrund der telefonischen Empfehlung auf einen Arztbesuch verzichte und stattdessen etwa nur eine Apotheke aufsucht oder sich selbst behandelt, liege auch "ein Fall der (verbotenen) ausschließlichen Fernbehandlung vor". (cw)

Sozialgericht München

Az.: S 28 94/17 ER

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