Recht
Sozialkasse kommt nicht für Lebensabend im Ausland auf
NÜRNBERG (eb). Wer den Lebensabend im Ausland verbringen will, kann sich den Unterhalt dort nur in extremen Notfällen von den hiesigen Sozialkassen zahlen lassen.
NÜRNBERG (eb). Wer den Lebensabend im Ausland verbringen will, kann sich den Unterhalt dort nur in extremen Notfällen von den hiesigen Sozialkassen zahlen lassen.
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