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Kommentar

Spaltpilz der Ärzteschaft

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Concordia, die Göttin, die in der römischen Mythologie für die Eintracht unter Roms Bürgern zuständig war, würde heute an der Aufgabe, niedergelassene Ärzte beim Thema Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) auf eine - harmonierende - Linie zu bringen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern.

Denn seit der Einführung des Begriffes Ende der 1990er Jahre hat das Synonym für nicht von den Kassen bezahlte Leistungen eine steile Karriere genommen - und zwar als Spaltpilz der Ärzteschaft.

So streiten sich seit bald 15 Jahren Befürworter und Gegner von Selbstzahlerangeboten über den medizinischen Nutzen und die Art der - teils aggressiv-marktschreierischen - IGeL-Akquise in den Praxen.

In den Publikumsmedien finden meist die Gegner Gehör, wenn es wieder einmal um die "Abzocke" mit IGeL geht. Nun haben Letztere Rückenwind aus der Fachwelt bekommen - durch die jüngst vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information "offiziell" attestierte Sinnlosigkeit der beiden Top-IGeL in deutschen Praxen, der Glaukom-Früherkennung und des vaginalen Ultraschalls.

Inhaltlich weitergebracht hat dies die verfahrene Diskussion indes nicht wirklich. Sie bleibt dichotomisch.

Lesen Sie dazu auch: Kassen wollen IGeL ausbremsen

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Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 26.09.201118:38 Uhr

Fakten statt Fiktionen !

Seltsam, dass der angebliche "seit bald 15 Jahren bestehende Streit" zwischen "Befürworter(n) und Gegner(n) von Selbstzahlerangeboten über den medizinischen Nutzen und die Art der - teils aggressiv-marktschreierischen - IGeL-Akquise in den Praxen" noch keine massenhaften berufsrechtlichen Verfahren wegen dieser verbreiteten marktschreierischen IGeL-Akquise zur Folge hatte.

Aber vielleicht ist der Autor des Kommentars hier eben so genau, wie bei der Bewertung des DIMDI, dass zwei häufig als IGel angebotene Leistungen nicht für ein allgemeines Vorsorgescreening geeignet sind. Im individuellen Fall sieht das eben anders aus, wie von geeigneter fachlicher Warte bereits dargelegt.

Offensichtlich missbräuchlich angebotene medizinische Leistungen wären ein Tatbestand, der berufsrechtlich verfolgt und geahndet gehört.

Auf Fakten, die diese gegenwärtige Kampagne rechtfertigen, warten wir jedoch bislang vergeblich.

IGeL allein durch Behauptungen zu diskreditieren, wie es derzeit aus verschiedensten Lagern versucht wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Arzt-Patientverhältnis und die Freiheit des Berufes dar.

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